Neue Regeln aufgrund der Corona-Alarmstufe seit 17.11.2021

Trainings- und Übungsbetrieb
In geschlossenen Räumen haben nur noch Geimpfte und Genesene (2G) Zutritt. Im Freien können Ungeimpfte durch Vorlage eines negativen PCR-Tests am Trainings- und Übungsbetrieb teilnehmen.

Wettkampfbetrieb
Bei Sportveranstaltungen gilt für die Zuschauer die 2G-Regel, egal ob in Innenräumen oder im Freien. Für Sportler gilt in geschlossenen Räumen ebenfalls die 2G-Regelung, im Freien reicht für Ungeimpfte die Vorlage eines negativen PCR-Tests.

Die Bestätigungen der Gastvereine auf dem Formular können weiterhin akzeptiert werden. Individuelle Kontrollen kann der Heimatverein aber auch durchführen., d.h. Spieler, Trainer und Betreuer sollten immer ihre Nachweise mit sich führen.

Ausnahmen
Von den Regelungen sind folgende Personengruppen ausgenommen:

  • Symptomfreie Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind
  • Ungeimpfte Jugendliche bis 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen. Hier reicht die Vorlage eines negativen Antigen-Tests.
  • Symptomfreie Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden