von Rechtsanwalt Thomas Schneider
Immer wieder erhalten wir Anfragen, ob und unter welchen Voraussetzungen Spieler innerhalb einer Saison für zwei verschiedene Vereine spielberechtigt sein können, ohne den Verein wechseln zu müssen. Dies ist beispielsweise dann sinnvoll, wenn ein Spieler schrittweise an das Niveau einer höherklassigen Mannschaft herangeführt werden soll und dabei dennoch ausreichend Spielpraxis über Spiele der niederklassigen Mannschaft erhalten soll. Der Schweizer Fußballverband erlaubt zum Beispiel die Bildung sogenannter Gruppierungen (Zusammenschluss von zwei oder mehreren Vereinen des SFV) die es bestimmten Spielern ermöglicht, nicht nur beim Stammverein, sondern bei den anderen beteiligten Klubs dieser Gruppierung regelmäßig am Spielbetrieb teilzunehmen.
Im Bereich des südbadischen Fußballverbandes gibt es im Seniorenbereich ein sogenanntes Zweitspielrecht unter engen Voraussetzungen. Studenten, Berufspendler, Schüler oder vergleichbare Personengruppen kann ein Zweitspielrecht für ein Spieljahr für einen Zweitverein erteilt werden, wenn der Spieler zwischen dem Erst- und Zweitwohnsitz pendelt, der Wohnort in unmittelbarer Nähe zum Zweitverein liegt, dieser Zweitverein mit seiner 1. Mannschaft maximal zur Bezirksliga am Spielbetrieb teilnimmt und die Entfernung zwischen Stamm- und Zweitverein mindestens 100 km beträgt. Der Stammverein, bei dem das Spielrecht verbleibt, muss sein Einverständnis dazu erklären.
Im Juniorenbereich gibt es als Zweitspielrecht die sogenannte Gastspielberechtigung. Eine solche Gastspielberechtigung kann erteilt werden, wenn der Stammverein des Jugendlichen keine Mannschaft in seinem Altersbereich hat. Dabei darf ein Verein pro Altersklasse maximal fünf Gastspielerlaubnisse erhalten.
Schließlich gibt es im Juniorenbereich die Möglichkeit, dass bis zu vier Vereine mit ihren Juniorenspielern eine Spielgemeinschaft bilden. Die Spieler bleiben zwar alle Mitglieder ihres Stammvereines, sind aber aufgrund der erteilten Genehmigung, die bei der Kontrolle vorzulegen ist, für die Spielgemeinschaft spielberechtigt.
Schlussendlich kann für einzelne Spieler ( Junioren und Senioren) ein Antrag auf eine Gastspielerlaubnis zum Einsatz in Freundschaftsspielen eines anderen Vereins erteilt werden, was regelmäßig dann beantragt wird, wenn ein Spieler im neuen Verein getestet werden soll. Die näheren Einzelheiten hierzu regeln Ausführungsbestimmungen des SBFV.
Ich persönlich halte eine großzügigere Regelung wie beim SFV für sinnvoll, da durch die Einsatzmöglichkeiten eines Spielers in verschiedenen Mannschaften, regelmäßige Einsatzzeiten gewährleistet sein können, was für die Entwicklung eines Spielers von hoher Bedeutung ist.